Artikel-Archiv: „Dezember 2013“

Die Tagesschau-App ist „lediglich eine andere Ausspielform“

Die Verlegerklage gegen die tagesschau-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte in zweiter Instanz fest, dass die ARD für tagesschau.de und die entsprechende App die nötige Genehmigung besitze. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu. Tagesschau.de Ein neues Ende einer bereits viel zu langen Geschichte.

Wer darf was im Internet? Das Tagesschau-Urteil.

Acht Zeitungsverleger hatten gegen die ARD geklagt, weil ihrer Ansicht nach die erfolgreiche Tagesschau App zu presseähnlich sei und die Textbeiträge nicht ausreichend auf die Berichte der Fernsehausgabe der Tagesschau bezogen seien. Damit, so das Argument der Verleger, verstoße die Anwendung gegen den Rundfunkstaatsvertrag. via Tagesschau.de „Wir werden die Tagesschau App nicht verbieten oder nicht nichtweiterlesen

Sinnvoller als der Rechtsstreit: Die Tagesschau-App ist für den Grimme Online Award vorgeschlagen

Das Grimme Institut beweist Witz und nominiert für ihren diesjährigen Online Award sowohl die App der Tagesschau (kostenlos; universal; App Store-Link) wie auch der Frankfurter Rundschau (kostenlos; iPad; App Store-Link). Die ARD liegt bekanntlich immer noch mit acht Zeitungsverlegern, darunter die Publikation der Unternehmensgruppe M. DuMont Schauberg, im Clinch um den Umfang und die Artweiterlesen

NDR-Beitrag: Verleger vs. Tagesschau-App

DirektZAPP Tipp: Wer ohne Erfolgsaussichten vor Gericht klagt, sollte insbesondere auf TV-Interviews verzichten, in denen er diese Hoffnungslosigkeit noch einmal unterstreicht. Bevorzugtes Mittel deshalb: ein Pseudo-Interview. Siehe auch: „Die Tagesschau-App und die Pfeife der Verlage“ und „Klage gegen Tagesschau-App: Meine Antwort auf Christoph Keese„.