Die Tagesschau-App ist „lediglich eine andere Ausspielform“

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Die Verlegerklage gegen die tagesschau-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte in zweiter Instanz fest, dass die ARD für tagesschau.de und die entsprechende App die nötige Genehmigung besitze. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu. Tagesschau.de
Ein neues Ende einer bereits viel zu langen Geschichte.
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