Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist allgemein laut Strafgesetzbuch – Besonderer Teil (§§ 80 – 358) 15. Abschnitt – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 – 210) in Deutschland verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist in Deutschland nur unter ganz besonderen Bedingungen gestattet. Allgemein bedarfweiterlesen