Amazons Android-Appstore startet in Deutschland
Unter Android gibt es ein ganzes Bündel an verschiedenen App Stores. Neben Googles offiziellem ‘Market’ existieren Download-Stores spezialisiert für Porn, verstoßenen Videospiel-Emultoren und Cracked Apps. Das ist kein Geheimnis, auf iPhones mit Jailbreak ähnlich und … schlicht ‘diesem Internet’ geschuldet.

Screenshot: research2guidance
Einen von diesen Drittanbieter Stores betreibt Amazon. Dessen ‘Appstore‘ startete im März in den USA und ist seit dem gestrigen Montag teilweise auch international – darunter Deutschland – verfügbar. Wer diese acht einfachen Schritte zur Installation durchführt und die 1-Click-Option einschaltet (direkt vom Android-Telefon aus), kann sich mit der täglich ‘Gratis-App‘ eindecken.
Amazon bestätigte den internationalen Rollout (noch) nicht. Das ist nicht nachlässig sondern lediglich ein Anzeichen dafür, wie ‘unbedeutend’ dieses Angebot derzeit ist – nicht aus Nutzerperspektive sondern aus Sicht von Amazon selbst. Der Online-Versandhändler setzt alles auf sein kommendes Tablet. Weil ernsthaft: Wie viele ‘normale’ Nutzer installieren sich den Shop über die aufwendige Anleitung?
‘Appstore’-Namensstreit stoppt Software-Entwickler

Apple und Amazon streiten weiter um den Begriff ‘Appstore’. Neuste Entwicklung: Amazon informiert seine Entwickler aus Deutschland, dass aufgrund des aktuellen Verfahrens keine neuen Android-Anwendungen aus hiesigen Landen angenommen werden.
We wanted to notify you of a recent change to your Developer Portal account; for the time being, we are not accepting new app submissions from developers located in Germany. We have been forced to impose this restriction due to a legal action filed by Apple in Germany seeking to prevent us from using the term “appstore.”
Amazons Appstore, der aktuell durch eine aufwendige Installation belustigt, ist offiziell noch nicht außerhalb der USA veröffentlicht.
Für mich ist nachvollziehbar, welchen Wert ein exklusives Namensrecht auf den Begriff hätte – sowohl als Gütesiegel aber auch auf breiter Front im allgemeinen Sprachgebrauch. Trotzdem sind die juristischen Scharmützel albern. Gefährlich wird’s, wenn dadurch Software-Entwicklungen aufgehalten werden.
Microsoft, HTC, Nokia und Sony Ericsson kämpfen gegen Apples EU-Marke ‘App Store’

Microsoft verklagt Apple, Apple verklagt Amazon und Amazon verklagt Apple. ‘Stein des Anstoßes’ ist die simple Wortkombination ‘App Store‘ oder auch ‘Appstore’ geschrieben, die Apple in Europa als Marke eintragen ließ. In den vergangenen Tagen schlossen sich HTC, Nokia und Sony Ericsson den juristischen Sperenzchen von Microsoft und Amazon an.
“Today’s filings by HTC, Nokia, Sony Ericsson, and Microsoft, like Amazon’s recent action, demonstrate the breadth of opposition to Apple’s unsupportable claim of exclusivity,” a Microsoft representative said in a statement.
Natürlich bleibt an keiner Stelle unerwähnt, dass Steve Jobs höchstpersönlich die anderen Marktteilnehmer als ‘App Store’ bezeichnete. Dies geschah in der Telefonkonferenz zur Erläuterung der Geschäftszahlen im vierten Jahresquartal 2010.
In addition to Google’s own app marketplace, Amazon, Verizon, and Vodafone have all announced that they are creating their own app stores for Android. So there will be at least four app stores on Android, which customers must search among to find the app they want, and developers will need to work with to distribute their apps and get paid. This is gonna be a mess for both users and developers.
Ob eine solche Äußerung den Ausschlag für eine juristische Beurteilung geben kann, weiß ich nicht. Was ich dagegen weiß: Dieses ganze Spektakel ist großer Quatsch. Von allen Seiten.
Die Wort-Zusammensetzung ‘App Store’ soll zu generisch sein? Ein Microsoft-Sprecher verglich dies gegenüber CNet mit einem ‘Toy Store’ oder ‘Book Store’.
‘App store,’ like ‘toy store’ or ‘book store,’ is a generic term that should continue to be available for everyone to use for stores that sell apps.
Klar. Aber wer erinnert sich nicht an die guten alten Zeiten, in denen Microsoft um das Warenzeichen ‘Windows’ kämpfte – weil es “Kunden schützt“. Die gesamte ‘Trademark’-Liste aus Redmond führt weitere Schmankerl im Programm: Internet Explorer, Freelancer oder Backstage. Facebook versucht seit letztem Jahr die Worte ‘like’, ‘wall’, ‘poke’ und ‘face’ zu sichern.
Das Spiel um Namensrechte scheint mittlerweile soweit aus allen Rudern gelaufen zu sein, dass man als großer Konzern gezwungen ist, mitzuspielen. So kommt es zumindest mir als Laie vor.
Was jedoch keine Zuschreibung von Markennamen ändert, ist dessen umgangssprachliche Bezeichnung. Außerdem bezweifle ich, dass die Wortwahl ‘Android App Store’ – anstatt ‘Android Market’ – dem Apple Geschäft großflächig schaden würde.
Klar ließe sich argumentieren, dass neue Nutzer die Unterschiede nicht mehr auseinander halten können. Aber um genau dies zu vermeiden, würde ich als Unternehmen selbst auf ‘eindeutigere’ Bezeichnungen setzen. Warum wird aus ‘App Store’, ‘iBookstore’ und ‘iTunes Store’ eigentlich kein einheitlicher ‘Apple Store’?
Aber wahrscheinlich würde auch dann irgendwer, irgendwen irgendwie verklagen.
“This is not something that the general public needs to get bent out of shape about,” said Jessica Stone Levy, a Denver-based trademark lawyer. “This is really corporate maneuvering.”
The greater concern among Silicon Valley observers is the vast amount of time and money that these companies are spending in trademark proceedings that may amount to little more than gamesmanship. Rather than fighting over little words, the innovators of the Information Age could be busy, well, innovating.
Remember, it’s just Amazon!
Apple räumt in einer kleinen Galerie, unter der treffenden Bezeichnung ‘Apps for iPhone‘, prominenter Software ein Plätzchen Apple.com-Werbefläche ein. Die kostenfreien Reklame-Bemühungen sind nur ein minimaler Ausschnitt des Repertoires an automatischer Vermarktung, die mit einer App-Store-Veröffentlichung einhergehen. Als weitere Promo-Werkzeuge bedient sich Apple bislang der ‘Feature’-Darstellung im Store oder zaghaften Twitter-Bemühungen.

Der Amazon ‘Appstore for Android‘, seit der letzten Woche offiziell gestartet und bereits pünktlich mit einer Markenklage von Apple überzogen, experimentiert mit einem richtig netten ‘Testlauf’. Für US-Besucher blendet sich ein ‘Test-Drive-Now’-Menüpunkt auf der Webbrowser-Seite ein, die ein Simulator-Fenster startet. Darin spielt der potenzielle Käufer bereits mit dem Mauszeiger vor, was später die Finger auf den mobilen Geräten übernehmen sollen. Ganz ernsthaft: ‘Daumen hoch!’
Erwirbt man eine App über Amazon ist diese automatisch auf allen Geräten verfügbar, die mit diesem Benutzerkonto versehen sind. Es ist also keine zusätzliche Synchronisation notwendig sondern lediglich ein direkter Download auf dem jeweils kompatiblen (!) Gerät. Die Hardware-Vielfalt aus dem Android-Lager, die (zwangsläufig) bei einer heterogenen Geräte-Aufstellung zum Tragen kommt, ist an dieser Stelle besonders deutlich sichtbar.
Bislang ist der Amazon Appstore nur für US-Kunden mit entsprechender Adresse und passender Kreditkarten-(1-Klick-)Zahlungsmethode verfügbar. Ich habe die US-Umstellung meines Kontos und die ‘Installation’ in der letzten Woche ausprobiert und wohl rund zwei Monate meiner Lebenszeit für diesen Stress eingebüßt. Die ‘8 Schritte‘ zur Store-Installation grenzen an Kunden-Verspottung. Da der offizielle (Konkurrenz-)’Market’ das zweite Mitbewerber-Geschäft nicht führt, erfordert die Installation die Geräte-Option “Downloads aus unbekannter Quelle zuzulassen“. Wer sich mit dem Betriebssystem auskennt, findet im Anschluss des Prozedere zurück zu dieser Einstellung und deaktiviert sie wieder. ‘Otto-Normal-Kunde’ wird den Schalter jedoch nicht nie wieder umlegen und dürfte daher mit seinem Gerät ab sofort recht ‘aufgeschlossen’ durchs Netz surfen.
Möchte man Apples Store-Politik (zur Abwechslung) einmal gutgemeint auslegen, könnte genau dies der Knackpunkt sein. Ohne Frage: Es wäre klein Problem, eine ähnliche Option für ‘Software-Installationen aus dem Netz’ zuzulassen und damit der ‘Pro-Kundschaft’ erheblich mehr Freiheiten einzuräumen. Doch was passiert, wenn so ‘ein Amazon’ ankommt, und mit Sprüchen wie “Remember, it’s just Amazon” ein riesiges Einfallstor aufreißt?
Auch mir geht die Entwicklung des App Stores teilweise viel zu träge. Wie lange hat es beispielsweise gedauert, bis der Store anhand des Benutzerkontos erkennt, dass eine App, die nicht installiert aber bereits gekauft wurde, mit dem Button ‘Installieren’ statt ‘Kaufen’ ausgezeichnet wird?
Nichtsdestotrotz: Speziell im direkten Vergleich mit den anderen digitalen Einkaufsgeschäften hat sich der Apple App Store über die letzten 2.5-Jahre als vertrauensvolle Marke etabliert. Kunden investieren immerhin (wieder) Geld in Software. Aus dieser singulären Perspektive lässt sich sogar der Streit um die ‘App-Store’-Namensrechte nachvollziehen.
[cydia] LockInfo – Benachrichtigungen für den Standby-Screen
Peu à Peu bessert Apple mit seinen iOS-Updates Funktionalität nach, die sich bislang nur durch die Datenbahnen im Jailbreak-Dasein gebissen hat. Eines der letzten, noch nicht bekämpften Schlachtfelder findet sich in der Sektion ‘Benachrichtigungen’. Obwohl es sich darüber streiten lässt, wie hoch der Mehrwert von den ‘Kennzeichen’, ‘Tönen’ oder ‘Meldungen’ ist, der ‘Sperrbildschirm’ mit seiner Urzeit-Anzeige und dem ‘Entriegeln’-Schalter strotzt ohne Frage von Informationsleere.
LockInfo widmet sich als $5 US-Dollar-Anwendung diesem Thema und füttert den einsamen Display-Raum mit Hinweisen über verpasste Anrufe, Voicemail-Nachrichten, eintreffende E-Mails oder anstehende Kalender-Ereignisse. Per Plugin-Architektur können Wetter-Auskünfte, RSS-Feeds, Things- und OmniFocus-Aufgaben oder Twitter-Neuigkeiten nachgerüstet werden. Das komplette System lässt sich bis in die Haarwurzel individualisieren. Damit können beispielsweise Push-Popups im Standby-Bildschirm unterdrückt werden, bleiben jedoch bei der eigentlichen iPhone-Benutzung unangetastet.
LockInfo ist kein Kind junger Tage mehr, durchlief eine lange (kostenlose) Beta-Phase und besitzt mittlerweile genügend Cupertino-Anregungenspotenzial.
* Alle selbstproduzierten Videos gibt es neben der oben eingebundenen HD-Version auch ‘iPhone-kompatibel’ in unserem Podcast-Feed, den ihr beispielsweise über iTunes oder einem anderen Multimedia-Verwaltungsprogramm eurer Wahl abonnieren könnt.
[tipp] Bezahl-Apps auf weiteren Computern
Ich hatte heute (seit langer Zeit wieder einmal) einen sehr netten Telefonkontakt, welcher in den iPhone-Anfangszeiten über dieses Weblogs entstand, und einen wahren Apple-Enthusiasten hervorgebracht hat. Seine Sympathie geht mittlerweile sogar soweit, dass er für sein mit Sicherheitskameras überwachtes Firmengelände, eine 700 €-teure iPhone-Applikation erwarb.
iRa, ein Programm aus den Lextech Labs, ermöglicht dabei die Betrachtung und Kontrolle von IP-basierten Überwachungssystemen. Dem persönlichen Erfahrungsbericht, der mir heute am Telefon dazu erzählt wurde, entnehme ich neben schierer Begeisterung, dass seine PTZ-Kameras komfortabel anzusteuern sind. Er ist begeistert, weiß jedoch auch, das diese Spielerei mit spezieller Konfiguration bereits im mobilen Safari möglich war, und das solch eine finanzielle Ausgabe ein kleinwenig verrückt ist…
Aber darum soll’s jetzt nicht gehen.
Es tat sich die Frage auf, ob das verwandte Familienmitglied, welches ebenfalls im Unternehmen die Zügel in der Hand hält, auch diese gekaufte Applikation an dessen eigenem iPhone benutzen kann?

Ich musste das erst selbst ausprobieren.
Wenn man seinen eigenen iTunes-Account auf einem ‘fremden’ Rechner anmeldet, dürfen die bereits gekauften Applikationen noch einmal kostenlos heruntergeladen werden.

Diese, im AppStore ‘geshoppten’ Programme, kommen mit einem – für DRM-Verhältnisse – recht freizügigen Regelwerk daher: Man darf bis zu fünf eigene Computer ‘autorisieren’, die euch bereits erworbene Programme (wie erwähnt) noch einmal kostenlos laden lässt und dann auf weitere Endgeräte spielt. Auch nach dem Zurückstellen auf den ursprünglichen iTunes-Account, wird weiterhin problemlos synchronisiert.
Gegenüber den sehr engen Grenzen für DRM-Musik, ein – wie ich finde – sehr akzeptables und praxisnahes Vorgehen*.
* Der Vollständigkeit halber sei natürlich darauf hingewiesen, dass diese digitale Bewegungsfreiheit eine Diskussion im Kontext der beliebten ‘Privatkopie für urheberrechtlich geschützte Werke’ anzetteln könnte.
Globale AppStore Benutzerrezensionen auf einen Blick
Jedes Spiel und jedes Programm, das ihr aus der AppStore-Bibliothek auswählen könnt, kann einer individuellen Benutzer-Bewertung mit Sternvergabe unterzogen werden wenn man dieses gekauft bzw. die kostenlose Version heruntergeladen hat. Wer als Entwickler oder potenzieller Käufer einer Applikation den gesamten, weltumspannenden Überblick der dafür abgegebenen Kommentare erhalten möchte, greift auf ein kleines Webprogramm zurück.
-> http://www.costmosoft.com/ratings.php
Da jedes iPhone-Programm seine eigene individuelle ‘Application ID’ besitzt (die lange Nummer, die sich im Direkt-Link verbirgt), können damit alle internationalen Testberichte und kleinen Bewertungs-Schnipseln auf einmal abgerufen werden. Da es immer wieder länderspezifisch Programme gibt, die einer umfangreicheren Review-Bewertung unterzogen werden (gegenüber dem deutschsprachigen AppStore), kann man sich so vor dem Programm-Kauf eine Tendenz von Meinungen aneignen.
Das dafür verwendete Skript, ist zum allgemeinen Download freigegeben und darf nach Belieben auch angepasst werden.
(Danke, Patrick!)
Kein Opera-Browser im AppStore – zurecht!
So, bevor sich am heutigen Freitag die komplette Online-Meute das Maul über ‘Opera und dessen AppStore-Zutrittsverweigerung’ zerreißt, vielleicht an dieser Stelle mal ein paar weiterführende Gedanken.

Der Sachverhalt ist relativ einfach und es ist mir unverständlich, wie es darüber zu Diskussionen kommen kann:
Mr. von Tetzchner [Opera CEO] said that Opera’s engineers have developed a version of Opera Mini that can run on an Apple iPhone, but Apple won’t let the company release it because it competes with Apple’s own Safari browser.
via blog.nytimes
Zur Erinnerung
Apple ist ein börsennotiertes Unternehmen, das Rechenschaft alleinig gegenüber seinen Aktionären abzulegen hat und sich wirtschaftlich entwickeln muss. Wir sprechen hier nicht über eine Non-Profit-Organisation, die eine Charity-Wunschveranstaltung organisiert, um sich so über die Jahre zu schleppen. Auch für den Computerhersteller aus Cupertino gelten keine anderen Regeln im Markt, als für jedes andere Unternehmen – nennt sich freie Marktwirtschaft, machen Viele und funktioniert so lala.
Wirft man also solch ein Produkt, zur lebenserhaltenden Wertsteigerung auf diesen vielzitierten Markt, gilt es alles daran zu setzen auch kommerziellen Erfolg damit zu haben. Ohne Erfolg gibt es kein Produkt und ohne Produkte keine Firma. Und mit dem Wort ‘ALLES’ wird jede Produktdarstellung nach Außen bezeichnet. Man kann sich öffnen, muss jedoch sein Produkt und ‘ALLES’ was damit zu tun hat, beschützen.
Die Cocktailparty
Jetzt kommt da so ein Opera-Mini-Browser daher. Als Gast. Und um mal etwas bildlicher zu werden: Als Gast auf eine Cocktailparty, bei dem der Gastgeber eingeladen hat und lediglich darum bat, nicht exakt die selben Speisen mitzubringen, die er bereits vorbereitet hat. Alle Gäste halten sich daran und die Party nimmt ihren erfolgreichen Lauf. Zu später Stunde schlägt jedoch dann genau der Gast auf, der meint seine eigenen Köstlichkeiten mitbringen und anbieten zu müssen – natürlich die gleichen Cocktailwürstchen wie der Veranstalter.
Und damit am Morgen danach nicht die Cocktailwürstchen des Gastes das öffentliche Bild der gesamten Party bestimmen, werden Besucher, die sich nicht an die Regeln des Hauses halten, gebeten zu gehen. Da können die Cocktailwürstchen noch so gut sein.
Konkurrenz
Um wieder aufs Computer-Business zurückzukommen, soll noch einmal an das Mac-Geschäft Gravis und deren integrierte T-Mobile Verkaufsecken erinnert werden. Die Kooperation sieht vor, dass dort iPhone-Verträge abgeschlossen werden können, was der Anbieter von iPods und iMacs nicht zu leisten vermag. T-Mobile steuert als Gast eine Leistung bei, die den Rahmen des gesamten Geschäftes vergrößert. T-Mobile würde in diesen integrierten Kooperations-Shops jedoch nie anfangen ihre eigenen Windows-Kisten und eeePCs über den Ladentisch zu verkaufen.
Das kann man alles ganz schrecklich und kommerziell finden, doch mit diesen Vorgaben meint Apple, ihr eigenes Ökosystem – den AppStore – zu schützen und funktionieren zu lassen. Wer diesen Regeln nicht unterliegen mag, wechselt die Plattform.


